Patrique Robert Noetzel
Rechtsanwalt

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Anwalt bei Problemen auf dem Weg vom oder zum Stadion – Hilfe für Fußballfans

Was kann bei der An- und Abreise zum Stadion passieren?

Es ist soweit: Das nächste Match steht bevor und die Freude ist groß. Jetzt steht nur noch der Weg zum heimischen oder auswärtigen Stadion an. Doch der kann sich mitunter als steiniger erweisen, als man zunächst dachte.

Liegt das Stadion nicht weit weg, wird der öffentliche Nahverkehr das erste Mittel der Wahl sein. Die typischen Routen sind dabei schon häufig von Menschenmassen gesäumt, die alle das gleiche Ziel haben. Und während sich die Fans am Spieltag über das anstehende Spiel freuen, mag so manch einer es überhaupt nicht, leidenschaftlichen Fußballfans zu begegnen, die dann auch noch die gleiche Route nehmen. Reibungspunkte sind hier vorprogrammiert. Hier gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und auf ungerechtfertigte Kritiken gar nicht erst zu erwidern. Denn selbst einfache Beleidigungen können zum Teil erhebliche strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Gleiches gilt im Übrigen auch bei Begegnungen mit Polizisten auf dem Weg.

Bei der An- und Abreise mit dem Zug ist es in der Vergangenheit schon oft vorgekommen, dass sich die Fahrtwege mit denen rivalisierender Fangruppierungen kreuzen. Hier besteht ein erhöhtes Konflikt- und Auseinandersetzungspotential, insbesondere dann, wenn die zuständige Polizei vor Ort keine oder nicht rechtzeitig Präsenz zeigt. Kommt es hier zu einem handgreiflichen Aufeinandertreffen, steht regelmäßig der Vorwurf des Landfriedensbruchs (§ 125 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) im Raum.

In jüngerer Zeit kam es auch wiederholt zu Situationen, in denen alle Fahrgäste eines Zuges, die einem Fanlager zuzuordnen waren, einer polizeilichen Maßnahme unterzogen wurden. Die Situationen dauerten dabei zum Teil über mehrere Stunden an. Die Betroffenen wurden unabhängig von zB Alter und Geschlecht der Maßnahme zugeführt. Aus Sicht der Polizei sollen Anlass hierfür Ermittlungen zu einem laufenden Strafverfahren gewesen sein, für die einzelne Personen hätten identifiziert werden müssen

Bei An- und Abreise mit dem Pkw ist denkbar, dass die Polizei Fahrzeugkontrollen durchführt und dabei einzelne Fahrzeuge anhält. Wird ein Anfangsverdacht zB wegen Konsums von Betäubungsmitteln oder Alkohol geäußert, kann es zu einer Befragung und ggf. anschließenden Durchsuchung kommen. Je nachdem, ob verbotene oder gefährliche Gegenstände gefunden werden, kann es zu einer Sicherstellung/Beschlagnahme kommen (zB Pyrotechnik, Sticker, Graffiti-Sprühdosen).

Ich bin Betroffener einer polizeilichen Maßnahme oder Teil eines Strafverfahrens gewesen. Was kann ich jetzt (noch) tun?

Wenn Sie Zeuge oder gar Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, wenden Sie sich schnellstmöglich an die Fanhilfen, die Fanprojekte oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Sie umfassend beraten wird. Nur so ist gesichert, welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist. Mit meiner langjährigen Expertise stehe ich Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie Betroffener einer polizeilichen Maßnahme sein und das Gefühl haben, dass etwas nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen ist, kann es sich lohnen diese überprüfen zu lassen. Dabei wird insbesondere die aktive Fußballszene oftmals unter (unberechtigten) Generalverdacht gestellt und gerät häufiger in polizeilichen Kontakt. Als Fananwalt überprüfe ich mit geschultem Blick, ob ein Vorgehen gegen das Handeln der Polizei erfolgversprechend ist.

In beiden Fällen lautet mein Tipp: Schreiben Sie schon jetzt alles in einem Gedächtnisprotokoll auf und behalten Sie dieses zunächst für sich selbst. Manchmal liegt gerade im Detail ein entscheidendes Argument, das ohne Protokoll schnell vergessen wird.
 

Häufig gestellte Fragen zur An- und Abreise

Antwort

Auf dem Weg ins Stadion kommt es oft zu Spannungen, insbesondere wenn unbeteiligte Dritte oder rivalisierende Fans aufeinandertreffen. Auch im Kontakt mit der Polizei gibt es oft Probleme und es kommt häufig zu gezielten Maßnahmen. Es gilt dann insbesondere, Ruhe zu bewahren und gegenüber der Polizei keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung zu tätigen. 

Antwort

Die Polizei beobachtet Fananreisen zunehmend genau. Immer öfter werden gesamte Zugwaggons oder -abschnitte kontrolliert, festgehalten oder gar durchsucht. Wenn Du betroffen bist, notiere Dir genau Ort, Uhrzeit, Beteiligte, Verhalten der Polizei und ziehe anwaltlichen Rat hinzu.

Antwort

Wird ein Fahrzeug gestoppt, erfolgt oft direkt die Frage: „Wo geht’s hin?“. Was wie Smalltalk klingt, kann Grundlage für polizeiliches Einschreiten aufgrund eines Anfangsverdachts (etwa wegen Alkohol, BtM oder Pyrotechnik) sein. Hier gilt: Du musst nicht mehr sagen, als Dein Ausweis preisgibt. Darüber hinaus schweigst Du am besten.

Antwort

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Pauschale Maßnahmen gegen alle erfordern eine konkrete Gefahrenlage oder einen Anfangsverdacht, zB im Zusammenhang mit einer konkreten Ermittlung. Fehlt diese Grundlage, kann die Maßnahme rechtswidrig sein. Solche Situationen sollten stets rechtlich überprüft werden, was auch im Nachhinein möglich ist.

Antwort

Leider ja, jedenfalls aus Sicht der Polizei. Die Erfahrung zeigt: Wer sichtbarer Teil der Szene ist, gilt oft pauschal als „potenziell problematisch“. Umso wichtiger ist, dass Du schweigst bzw. keine Aussagen ohne Anwalt tätigst, Maßnahmen dokumentierst und frühzeitig Kontakt zu einem Verteidiger suchst.

Warum Rechtsanwalt | Strafverteidiger Noetzel?

01Erfahrung und Expertise

Mit meiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise in meinen Spezialgebieten biete ich Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung.

02Beste Betreuung

Jeder Fall ist einzigartig. Ich nehme mir für Sie die Zeit, Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zu verstehen und die bestmögliche Strategie gemeinsam mit Ihnen zu entwickeln. Dabei ist es mir besonders wichtig, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen.

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Ich setze mich mit voller Hingabe für Ihre Rechte und Interessen ein, sowohl im Strafverfahren als auch im Umgang mit der Polizei oder im Rahmen von Sportveranstaltungen.

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