Patrique Robert Noetzel
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Stadionverbot

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Anwalt bei Stadionverbot – Rechtliche Unterstützung für Fußballfans

Was ist ein Stadionverbot?

Für aktive Fans gibt es kaum eine tiefer eingreifende Maßnahme als die Auferlegung eines Stadionverbotes. Ein Stadionverbot untersagt der betreffenden Person den Aufenthalt im Stadion und dessen Umfeld. Es wird als eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr angesehen, um die Sicherheit von Veranstaltungen und deren Besuchern zu gewährleisten und ein zukünftiges sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten zu vermeiden.

Ein solches Verbot ist immer zeitlich befristet, wobei die Dauer theoretisch von einer Woche bis hin zu 60 Monaten variiert. Je nach Gefahrenprognose kann das Stadionverbot örtlich begrenzt oder aber bundesweit gelten.

Grundlage eines Stadionverbots ist das jeweilige Hausrecht des Eigentümers oder Veranstalters, das durch die Stadionverbotsrichtlinie des DFB (4. Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten), die im Lizenzierungsverfahren anerkannt wurde, konkretisiert wird.

Wann darf ein Stadionverbot angeordnet werden?

Die häufigste Ursache eines Stadionverbots ist ein laufendes Strafverfahren. Die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht dafür bereits aus. Insbesondere bei den folgenden Deliktsvorwürfen werden im Regelfall Verbote ausgesprochen:

Es wird dabei zwischen 3 Schweregraden differenziert: minder schwere, schwere und besonders schwere Fälle. Je nach Schweregrad richtet sich die Höchstdauer und der Umfang des Stadionverbots. So soll zB ein bundesweites Stadionverbot dann ausgesprochen werden, wenn wegen der zuvor aufgeführten Delikte ein Strafverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 4 Abs. 3 SV-RL). Die konkrete Dauer wird insbesondere anhand der Schwere des Falls, der Folgen, des Alters des Betroffenen und weiteren Erkenntnissen zu seiner Person bestimmt.

Ist das Stadionverbot eine Strafe?

Stadionverbote werden aufgrund des privatrechtlichen Hausrechts verhängt, sodass es sich gerade nicht um eine staatliche Sanktion bzw. Bestrafung handelt. Daher ist der richtige Rechtsweg derjenige über die Zivilgerichtsbarkeit und nicht über das Straf- oder Verwaltungsgericht.

Voraussetzung für das Verbot ist stets die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen. Die Rechtsgrundlage des Stadionverbots als Unterfall des Hausverbots ist der dem Hausrecht zugrunde liegende Unterlassungsanspruch, ggf. aber eine vertragliche Grundlage, wenn der Betroffene ein Stadionticket besitzt.

Vom Stadionverbot sind der polizeiliche Platzverweis und das Aufenthaltsverbot zu unterscheiden. Bei diesen Eingriffen handelt es sich um hoheitliche, d.h. staatliche Maßnahmen, sodass auch der Rechtsweg ein anderer ist. Spricht also die Polizei und nicht der Verein oder der DFB eine solche Anordnung aus, handelt es sich nicht um ein Stadionverbot! Der richtige Rechtsweg ist hier sodann derjenige der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wie läuft ein Stadionverbotsverfahren ab?

Im Regelfall erhalten Betroffene Post von einem Verein oder dem DFB, in der aufgeführt wird, dass aufgrund einer bestimmten Kenntniserlangung beabsichtigt ist, ein Stadionverbot auszusprechen. Vor der Festsetzung eines Stadionverbots soll dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen gegeben werden. Eine solche kann aber auch noch zeitnah nachträglich abgegeben werden.

Was danach geschieht und sinnvoll ist, richtet sich insbesondere nach dem Anlass des Stadionverbots. Liegt dem Ganzen ein Strafverfahren zugrunde, wird sich das weitere Vorgehen am Ausgang des Strafverfahrens orientieren. Denn im Falle einer Einstellung des Strafverfahrens ist das Stadionverbot uU aufzuheben, kann aber jedenfalls (ggf. auf Antrag) nochmals überprüft werden. Es gibt auch die Möglichkeit eine Aussetzung und Beschränkung des Verbots anzuregen.

Sich proaktiv gegen ein Stadionverbot zur Wehr zu setzen, heißt jedoch im äußersten Fall immer, den gerichtlichen Weg zu beschreiten.

Wie kann man sich gegen ein Stadionverbot zur Wehr setzen?

Neben den Möglichkeiten dem Stadionverbot durch Antrag auf erneute Prüfung und/oder der Vorlage einer abschließenden Einstellungsentscheidung zu begegnen, ist die Klage vor dem Zivilgericht ein Mittel der Wahl. Gerne berate ich Sie über die erfolgversprechenden Maßnahmen und das weitere Vorgehen gegen ein Stadionverbot. Zögern Sie nicht, schon so früh wie möglich fachkundigen Rechtsrat einzuholen.

Fananwalt Hamburg: Patrique Noetzel

Weil 100 Prozent
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