Anwalt bei Platzverweis oder Aufenthaltsverbot
Was ist ein Platzverweis und was ist ein Aufenthaltsverbot?
Diese beiden Maßnahmen gehören zu den polizeilichen Standardmaßnahmen zwecks Gefahrenabwehr und werden oftmals mündlich erlassen. Dabei handelt es sich um Verwaltungsakte gegenüber den betroffenen Personen.
Während der Platzverweis eine (kurzzeitig) befristete Anordnung darstellt, sich an einem bestimmten Ort (zB eine Straße) für eine gewisse Dauer nicht aufhalten zu dürfen, spricht man von einem Aufenthaltsverbot, wenn dieses Betretungsverbot, welches auch schon Gegenstand des Platzverweises ist, für eine Dauer von mehr als 24 Stunden und/oder für einen größeren Bereich (zB eine Gemeinde) angeordnet wird.
Beide Maßnahmen greifen jedenfalls in die verfassungsrechtlich verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein.
Was kann ich bei Erhalt eines Platzverweises oder Aufenthaltsverbotes machen?
Klassischerweise spricht die Polizei einen Platzverweis gegen sog. Störer aus, also Personen, deren Verhalten die Annahme einer Gefahr begründet. Das kann vom nächtlich grölenden Ruhestörer auf der Straße bis hin zum um sich schlagenden Intensivtäter gelten. Da die Polizei die Störung schnellstmöglich behoben wissen möchte, spricht sie Platzverweise in der Praxis meist mündlich gegenüber den Störern aus. In solch einem Fall sollten Sie zur Sicherung Ihrer Erinnerung umgehend ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Gerne überprüfe ich für Sie, ob ein Vorgehen gegen die Maßnahme Aussicht auf Erfolg hat.
Aufenthaltsverbote werden dagegen grundsätzlich schriftlich erlassen. In einigen Fällen erhalten Betroffene die Gelegenheit, sich vor Erlass eines solchen Verbots zu äußern – die sog. Anhörung. Hier besteht bereits Gelegenheit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen und Maßnahmen schon frühzeitig zu begegnen. Wird daraufhin dennoch ein Aufenthaltsverbot erlassen, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden und ggf. gerichtlicher Rechtsschutz beantragt werden.

Weil 100 Prozent
nicht genug sind,
wenn es um die Freiheit geht.Patrique Robert Noetzel
Rechtsanwalt