Patrique Robert Noetzel
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Pyrotechnik

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Hilfe vom Fananwalt bei Ärger wegen Pyrotechnik im Stadion

Was ist Pyrotechnik?

Pyrotechnische Gegenstände (pyro = altgriechisch für „Feuer“) sind solche, bei deren Einsatz durch einen chemischen Prozess ausgelöste bestimmte Bewegungs-, Licht-, Knall-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizeffekte hervorgerufen werden. Typischerweise sind hierunter Leuchtfackeln, Bengalos und Rauchtöpfe zu verstehen.

Durch den Zündungs- und Abbrennprozess können teilweise Temperaturen weit jenseits von 1000 Grad Celsius erreicht werden, weshalb diese Gegenstände als besonders gefährlich eingestuft werden. Die Verletzungseignung liegt auf der Hand: Von schwersten Verbrennungen bis hin zu nachhaltigen Höreinschränkungen kann viel Negatives im Umgang mit Pyrotechnik passieren. Dementsprechend kann es zu hohen Sanktionen kommen.

Das Abbrennen kann zum einen eine Ordnungswidrigkeit darstellen (zB § 46 1. SprengV oder § 41 SprengG) und mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden oder gar Straftatbestände (zB § 40 SprengG) erfüllen.
Gesetzlich normiert wird der Umgang mit Pyrotechnik allem voran im Sprengstoffgesetz (SprengG) und in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

…ist doch kein Verbrechen?

Stimmt grundsätzlich, kann aber ein sog. Vergehen darstellen und daher trotzdem erheblich bestraft werden.

Die üblicherweise im Stadionkontext oder bei Fanmärschen verwendeten pyrotechnischen Gegenstande – wie Bengalos oder Rauchtöpfe – unterliegen regelmäßig der sog. Kategorie T1, können damit ab 18 Jahren frei erworben, dürfen grundsätzlich ganzjährig verwendet werden und sind – entgegen der Auffassung vieler Polizisten – genehmigungsfrei.

Das Problem: Das Verwenden dieser Pyrotechnik.

Fußballstadien untersagen den Gebrauch oftmals bereits explizit in der jeweiligen Stadionordnung. Aber auch außerhalb des Stadions ist das Abbrennen nicht ohne Weiteres erlaubt. Gerade das Zünden inmitten einer Menschenansammlung kann dazu führen, dass die Strafverfolger jedenfalls den Tatverdacht einer versuchten gefährlichen Körperverletzung interpretieren. Zur Begründung genügt den Ermittlern schon, dass die Person von der Nähe der Umstehenden und der Gefährlichkeit des Abbrennens weiß.

Was drohen für Konsequenzen?

Handelt es sich um einen ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf, drohen bis zu 10.000,00 EUR Bußgeld. Geht es um Straftaten, können im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen drohen.

Daneben kann es zur Anordnung eines Stadionverbots kommen, das über mehrere Jahre andauern kann. Aber auch zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten (zB Schmerzensgeld) spielen eine bedeutende Rolle. Hier gilt es frühzeitig mit einem erfahrenen Rechtsanwalt auf diesem Gebiet Kontakt aufzunehmen und die drohenden Folgen bestmöglich zu verhindern.

Häufig gestellte Fragen zur Pyrotechnik

Antwort

Pyrotechnische Gegenstände sind solche, bei deren Zündung kontrolliert Licht, Knall, Rauch oder Hitze erzeugt wird. Typisch sind Bengalos, Rauchtöpfe, Leuchtfackeln oder Knallkörper, unabhängig davon, ob diese im Handel frei erhältlich sind oder nicht. Bereits der Besitz oder das Mitführen kann unter Umständen rechtlich relevant sein. 

Antwort

Das Abbrennen eines Bengalos kann je nach Situation eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Besonders relevant ist, wo und in welcher Umgebung gezündet wurde. Gerade in Menschenmengen wittern die Strafverfolger schnell den Anfangsverdacht einer versuchten gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) oder eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengG).

Antwort

Bei Ordnungswidrigkeiten nach der 1. SprengV oder dem SprengG können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei Straftaten drohen im Extremfall Freiheitsstrafen, insbesondere bei Vorliegen einer Gefährdungslage, etwa durch dichtes Gedränge. Entscheidend ist immer der Einzelfall, zB, ob Menschen konkret gefährdet wurden oder es zu einem sogenannten „Funkenflug“ kam.

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