Patrique Robert Noetzel
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Schweigen ist Gold! – Das Schweigerecht von Beschuldigten

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Was ist das Schweigerecht?

Das Schweigerecht oder auch Recht zur Selbstbelastungsfreiheit ist eines der elementarsten Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren, das sowohl in der deutschen Verfassung (Art. 1 und 2 GG) als auch in internationalen Menschenrechtsabkommen (Art. 6 EMRK) verankert ist. Unter Juristen wird dieses Recht auch als „nemo tenetur“-Grundsatz bekannt und bedeutet wörtlich so viel wie: „Niemand ist dazu verpflichtet, sich selbst anzuklagen.“

Gemäß § 136 Abs. 1 StPO ist es dem Beschuldigten gestattet, zu allen Fragen, die ihm im Rahmen des Verfahrens gestellt werden, zu schweigen („[…] nicht zur Sache auszusagen“). Das gilt selbstverständlich gemäß § 163a StPO auch gegenüber der Polizei. Als Beschuldigter oder Angeklagter sind Sie also nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten oder überhaupt zur Sache auszusagen. 

Warum sollte ich besser schweigen?

Ihnen entstehen grundsätzlich keine Nachteile durch ein Schweigen, bevor Sie einen Rechtsanwalt konsultieren sollten. Ihr Schweigen darf insbesondere nicht als Schuldeingeständnis interpretiert werden. Es ist vielmehr ein Recht, das Ihnen im Strafverfahren zusteht, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre Verteidigung zu stärken. 

Oftmals ist die Reichweite eines Vorwurfs erst nach Akteneinsicht begreifbar und erst dann offenbart sich, wogegen man sich eigentlich tatsächlich verteidigen kann und sollte.

Unterdrücken Sie daher den nur allzu menschlichen Drang, etwas sagen zu wollen!

Welche Vorteile hat es für mich zu schweigen?

Es gibt mehrere Gründe, warum es für Sie von Vorteil ist, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen:

  • Schutz vor Selbstbelastung: Indem Sie schweigen, vermeiden Sie, sich selbst oder vielleicht andere zu belasten und möglicherweise Ihre Verteidigung zu schwächen. Jegliche Äußerungen könnten von den Strafverfolgern gegen Sie verwendet werden.
  • Vermeidung von Widersprüchen: Indem Sie schweigen, vermeiden Sie es, sich in Widersprüche zu verwickeln, die ausgenutzt werden könnten, Ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben. 
  • Es ist nicht Ihre Aufgabe oder gar Pflicht, an Ihrer Strafverfolgung mitzuwirken: Im deutschen Strafverfahren gilt das Prinzip „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Es ist einzig Aufgabe der Strafverfolger, Belege für eine Straftat zu führen. Je nach Verfahrensabschnitt müssen dabei unterschiedliche Verdachts- und Wahrscheinlichkeitsgrade erfüllt sein. 
  • Möglichkeit der späteren Verteidigung: Indem Sie schweigen, bewahren Sie sich die Möglichkeit, Ihre Verteidigungsstrategie im Laufe des Verfahrens anzupassen und gegebenenfalls später zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, wenn dies strategisch sinnvoll ist.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Schweigen auch taktisch geschickt genutzt werden kann. Es sollte stets in Absprache mit Ihrem Strafverteidiger geschehen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte optimal gewahrt werden.

Fazit: Machen Sie regen Gebrauch von ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Recht zu Schweigen!

Strafverteidiger Patrique Noetzel

Weil 100 Prozent
nicht genug sind,
wenn es um die Freiheit geht.

Patrique Robert Noetzel
Rechtsanwalt

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