Patrique Robert Noetzel
Rechtsanwalt

Zeugenbeistand & Nebenklage

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Anwalt für Zeugenbeistand und Nebenklage in Hamburg – rechtliche Vertretung im Strafverfahren

Was ist ein Zeugenbeistand?

Die Zeugenpflicht ist eine bürgerliche Pflicht, in Strafverfahren auszusagen, soweit man für den Sachverhalt Erhebliches weiß. Jeder Zeuge hat das Recht, zu seiner Vernehmung einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand hinzuzuziehen. In eng umgrenzten Fällen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben und ein solcher beizuordnen.

Der Zeugenbeistand dient insbesondere dazu, die Rechte des Zeugen durchzusetzen und drohende Gefahren von seinem Mandanten abzuwehren. So wird der Zeugenbeistand zB unzulässige Fragen beanstanden und im Idealfall jede weitere Belastung verhindern.

Gerade in Verfahren, in denen parallel gegen einen gesondert verfolgten Beschuldigten wegen des gleichen Sachverhalts ein Strafverfahren geführt wird, kann es umso wichtiger sein, möglichen Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten Geltung zu verschaffen.

Zeuge in einem Strafverfahren zu sein, ist immer mit einer Belastung verbunden. In einer Vernehmung nervös zu sein, ist nur allzu menschlich. Umso schwieriger ist es dann aber – auch mangels Fachkenntnisse – den eigenen Rechten Gehör zu verschaffen und sich nicht selbst in brenzlige Situationen zu manövrieren. Ein erfahrener Zeugenbeistand wird Ihnen hier die helfende Hand sein, die Sie brauchen werden.

 Welche Rechte und Pflichten habe ich als Zeuge?

Der Zeuge in einem Strafprozess wird als Beweismittel betrachtet und soll nach Möglichkeit der Wahrheitsfindung dienen. Daraus ergeben sich (teilweise sogar mit Ordnungsmaßnahmen belegbare und strafbewehrte) Pflichten eines Zeugen:

  • er muss auf Anordnung oder Auftrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes (nicht: der Polizei!) erscheinen,
  • er muss zur Sache aussagen, sofern ihm kein Verweigerungsrecht zusteht,
  • er muss die Wahrheit sagen,
  • im Falle einer Vereidigung hat er einen Eid zu leisten.

Der Gegenpol zu diesen Pflichten bildet das Recht, sich eines Beistands bedienen zu dürfen, der bei Vernehmungen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht anwesend sein darf, und für die durch die Aussage verursachten Kosten finanziell entschädigt zu werden. Ist der Zeuge zugleich Verletzter einer Straftat, kommt auch die Vertretung seiner Interessen in Betracht.

Was ist die Nebenklage?

Mit der Nebenklage kann der Verletzte einer Straftat aktiv auf den Strafprozess einwirken und darf sich ebenfalls eines Rechtsanwalts bedienen.
Als Verletzter einer rechtswidrigen Straftat besteht bei gewissen Delikten und Folgen der Tat die Möglichkeit, sich der öffentlichen Anklage anzuschließen. Zu diesen Delikten zählen insbesondere

Durch die besondere Stellung kann die Nebenklage im Verfahren von bestimmten Rechten Gebrauch machen, den Ausgang des Strafverfahrens beeinflussen und dadurch unter anderem die staatsanwaltliche Tätigkeit kontrollieren. So sitzt die Nebenklage im Gerichtssaal buchstäblich auch an der Seite der Staatsanwaltschaft. Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig, also von der Anklagerhebung durch die Staatsanwaltschaft an bis zum Rechtsmittelverfahren.

Welche Rechte und Pflichten hat die Nebenklage?

Die Nebenklage kann während der gesamten öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht teilnehmen, Beweisanträge stellen, das Fragrecht wahrnehmen, Erklärungen abgeben und unter Umständen sogar Rechtsmittel einlegen. Der Anwalt des Nebenklägers ist außerdem berechtigt, zum Ende der Verhandlung ein Plädoyer abzugeben.

Nicht selten werden von der Nebenklage auch im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. Der Vorteil: Anstatt ein kosten- und zeitintensives Zivilverfahren zu führen, kann die Forderung bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden. Es ist nur ein Prozess notwendig.

Die wohl bedeutendsten Rechte der Nebenklage sind das Akteneinsichts- und Anwesenheitsrecht. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Nebenkläger die gesamte Verhandlung über anwesend sein muss – er kann es, muss es jedoch nicht. Die einzige Pflicht, die dem Nebenkläger auferlegt wird, ist die eines Zeugen – allem voran also wahrheitsgemäß auszusagen.

Rechtsanwalt Noetzel – Ihr Zeugenbeistand und Nebenklagevertreter

Als Zeugenbeistand und Nebenklagevertreter stehe ich für die Wahrung Ihrer Belange und Interessen ein. Es ist mir besonders wichtig, Sie frühzeitig über den Ablauf und Möglichkeiten des Verfahrens zu informieren, dieses gemeinsam mit Ihnen aufzuarbeiten und letztlich mit der notwendigen Weitsicht proaktiv für Ihre Rechte einzustehen.

Ihr Vorteil: Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger weiß ich um die Strategien der Verteidigung und die Befragung durch Gericht und Staatsanwaltschaft. Hierauf kann ich schnellstens und flexibel reagieren.

Gerne berate ich Sie auch zu den Möglichkeiten einer Beiordnung sowie der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Wege eines Adhäsionsantrags oder nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht.
 

Häufig gestellte Fragen zu Zeugenbeistand und Nebenklage 

Antwort

Ein Zeugenbeistand ist ein Rechtsanwalt, der Zeugen bei einer Aussage im Strafverfahren begleitet, ihre Rechte wahrt und unzulässige Fragen abwehrt. Besonders wichtig ist das, wenn Zeugenaussagen strafrechtliche Folgen haben könnten, zB weil gegen den Zeugen in einem anderen Verfahren ermittelt wird oder weil durch die Aussage der Verdacht auf eigenes Fehlverhalten entstehen kann.

Antwort

Nein. Eine Pflicht zur Aussage oder zum Erscheinen besteht nur gegenüber Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, aber nicht gegenüber der Polizei. Ein polizeiliches Anhörungsschreiben kann ignoriert werden.

Antwort

Ein Zeuge hat das Recht, einen Anwalt als Beistand zur Vernehmung mitzunehmen. Außerdem dürfen Zeugen schweigen, wenn ihnen selbst eine Straftat droht (§ 55 StPO). In bestimmten Fällen, wie zB bei enger Familienangehörigkeit, besteht ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht (§ 52 StPO).

Antwort

Die Nebenklage erlaubt es Opfern bestimmter Straftaten (z. B. Sexualdelikte, schwere Körperverletzung, Tötungsdelikte), sich dem Strafverfahren aktiv anzuschließen. Der Nebenklagevertreter kann Beweisanträge stellen, Fragen stellen, Rechtsmittel einlegen und Ansprüche im Strafverfahren geltend machen.

Antwort

Ein Anschluss ist ab Erhebung der Anklage möglich und auch noch im laufenden Verfahren. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Tat und der Schwere der Folgen ab. In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Antwort

Nebenkläger können im Strafverfahren (im sogenannten Adhäsionsverfahren) Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche einfordern. So lässt sich ein zusätzlicher Zivilprozess vermeiden.

Warum Rechtsanwalt | Strafverteidiger Noetzel?

Erfahrung

Ich verfüge über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger. Dadurch kann ich frühzeitig voraussehen, welche Hürden zu meistern sind.

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Mit mir haben Sie einen engagierten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen eine engagierte fundierte rechtliche Beratung und Vertretung bietet.

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In schwierigen Situationen können Sie immer auf meine Unterstützung und Expertise zählen – Ich lasse Sie nicht im Stich!

Strafverteidiger Patrique Noetzel

Weil 100 Prozent
nicht genug sind,
wenn es um die Freiheit geht.

Patrique Robert Noetzel
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