Mit dem Ende der Saison 2024/25 veröffentlichte der Dachverband der Fanhilfen e.V. erneut einen alarmierenden Bericht über polizeiliches Verhalten gegenüber Fußballfans in Deutschland. Auf über 20 Seiten dokumentiert der Bericht 24 Vorfälle, die teilweise massive Grundrechtseingriffe, gewaltsame Maßnahmen und rechtsstaatlich bedenkliche Tendenzen erkennen lassen.
Aus polizeirechtlicher wie strafrechtlicher Perspektive ergibt sich ein klares Bild: Zahlreiche Maßnahmen waren offenbar rechtswidrig und weisen mitunter Potential für eine strafrechtliche Relevanz auf.
Kollektive Maßnahmen statt individueller Gefahrenlage
Eines der zentralen Probleme, das sich durch nahezu alle geschilderten Fälle zieht, ist die pauschale Behandlung von Fangruppen. So wurden etwa hunderte Anhänger bei Spielen in Köln, Ulm oder Magdeburg über Stunden festgesetzt, durchsucht oder an der Weiterreise gehindert – oft ohne konkrete Verdachtsmomente (gegen einzelne Personen). Diese Form der „Gefahrenabwehr“ widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und berührt Grundrechte wie die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Mögliche Körperverletzung im Amt – Ein Einzelfall?
Noch schwerer wiegt der wiederholte Vorwurf körperlicher Übergriffe durch Polizeibeamte – teilweise dokumentiert durch Videoaufnahmen. In Saarbrücken etwa sei ein Fan des TSV 1860 München von einem Polizisten getreten worden, stürzte eine Treppe hinunter und blieb regungslos liegen. Auch in Leipzig, Jena oder bei der Rückfahrt aus Essen kam es zu massiven Verletzungen durch Schlagstock- oder Reizgaseinsätze.
Im Kontext derartig unverhältnismäßiger Gewalteinsätze ist unter anderem an § 340 StGB (Körperverletzung im Amt) zu denken. Leider zeigt die Praxis: Ermittlungen gegen Polizeibeamte verlaufen oft im Sande oder enden folgenlos. Eine fundierte anwaltliche Vertretung ist hier umso wichtiger. Gerne berate ich Sie und helfe Ihnen in Fällen von illegitimer Polizeigewalt.
Spannungsfeld Datenschutz und Öffentlichkeitsfahndungen
Ein weiterer kritischer Aspekt ist die öffentlichkeitswirksame Fahndung nach Fans anhand von Bildmaterial, wie z. B. im Fall eines Kölner Fans. Hier stellt sich nicht nur die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, sondern auch nach der datenschutzrechtlichen Dimension: Bilder, die über offizielle Fahndungsseiten hinaus verbreitet werden, greifen empfindlich in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Durch die mediale Verbreitung wird die Löschung der Bilder nach Fahndungserfolg in die Hände privater Medienunternehmen gelegt – denn diese werden oftmals gar nicht oder nicht zeitnah über die zu veranlassende Löschung informiert oder zu dieser aufgefordert.
Zudem berichtete die Fanhilfe Hannover über den Versuch der Polizeidirektion Hannover, Hoteliers zur pauschalen Weitergabe von Gästedaten zu bewegen – ohne konkreten Verdacht und ohne Feststellung, ob diese im Einzelnen überhaupt im Fußballkontext anreisten.
Fazit: Repression statt Deeskalation
Die dokumentierten Vorfälle zeigen: Die Polizei geht in vielen Fällen nicht deeskalierend, sondern strategisch repressiv vor. Die Eingriffe sind häufig pauschal, wenig transparent und rechtsstaatlich kaum kontrolliert. Besonders bedenklich ist die Entwicklung hin zu einem polizeilichen Umgang mit Fußballfans, der von Misstrauen und Härte geprägt ist – statt von offener Kommunikation.
Was können Betroffene tun?
Polizeigewalt ist immer ein empfindliches Thema, bei dem im Einzelfall schnelles Handeln gefragt ist.
Ich empfehle betroffenen Fans:
- Die Ereignisse zeitnah zu dokumentieren (Bilder, Videos, Zeugen mit Namen und Adressen).
- Verletzungen schnellstmöglich medizinisch erfassen zu lassen.
- Rechtsschutz durch anwaltliche Beratung zu suchen – insbesondere zur Prüfung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Dienstaufsichtsbeschwerden oder Strafanzeigen gegen die handelnden Beamten.
