Patrique Robert Noetzel
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Polizeirecht

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Darf ich Polizeieinsätze filmen?

Um sich als Betroffener effektiv gegen Fälle illegitimer Polizeigewalt wehren zu können, ist es naheliegend, Polizeieinsätze (z.B. bei Fußballveranstaltungen) mit dem eigenen Smartphone zu filmen. So können sich Fans einerseits gegen erhobene Widerstandsvorwürfe (§§ 113, 114 StGB) verteidigen sowie andererseits die Verletzung des eigenen Körpers strafrechtlich (§ 340 StGB) und zivilrechtlich (Stichwort: Schadensersatzansprüche) beweisen.
Strafverteidiger und Anwalt für Polizeirecht Patrique Noetzel vor der Davidwache in Hamburg