Patrique Robert Noetzel
Rechtsanwalt

Die Top Erfolge von Rechtsanwalt | Strafverteidiger Noetzel im Mai 2025

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1. Die IBAN, ein Verkauf und ein Pkw auf Abwegen

Ein Auto wird angemietet, außerhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, beim Vermieter abgestellt und die Autoschlüssel vor Ort belassen. Doch der Pkw soll seinen Weg nicht zurück zum Vermieter finden. Der mahnt unseren Mandanten an, er möge endlich den Pkw zurückbringen. Doch der ist gar nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs, teilt dies auch mit und will seine hinterlegte Kaution zurück.

Kurze Zeit später wird der Pkw auf einem Verkaufsportal angeboten. Im Verlauf des Chats taucht eine IBAN auf, die unserem Mandanten zuzuordnen ist, es wird aber ein anderer Name als Kontoinhaber genannt. Und es wird zur Vertrauensbildung ein Ausweis verschickt, nochmals mit anderer Personalie. Bei einem persönlichen Treffen wird das Fahrzeug samt Schlüsseln und üblichen Unterlagen von einer unbekannten Person übergeben.

Schnell wird der Mandant verdächtigt, eine Unterschlagung, möglicherweise einen Betrug oder gar eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Seine IBAN ist der einzige Anhaltspunkt, der für die Ermittler vorhanden ist.

Rechtsanwalt | Strafverteidiger Noetzel konnte nach Akteneinsicht schnellstens eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO erwirken. Es tauchten mehrere Namen, Passfotos und Personalien auf, die allesamt nichts mit dem Mandanten gemein hatten.

Der Fall zeigt eindrucksvoll auf, wie schnell der Fokus der Ermittler auf bestimmte Personen festgelegt wird. Es genügen schon schwache Indizien, um Beschuldigter eines Strafverfahrens zu werden. Hier ist schnelles Verteidigungshandeln, aber auch notwendige Ruhe entscheidend.

2. Ohne Crew keine Stimmung – Von rechtswidrigen Aufenthalts- und Betretungsverboten

Anfang Mai kam es zur auswärtigen Spielbegegnung des VfB Lübeck gegen den VfB Oldenburg. Doch kurz zuvor erhielten mehr als 10 Personen Betretungs- und Aufenthaltsverbote für das gesamte Stadtgebiet Oldenburg von 0 Uhr bis 24 Uhr für den Spieltag. Anlass der Maßnahme war unter anderem ein Vorfall im Herbst 2024, bei dem es zu einem Angriff von Lübecker Fans auf einen Bus der Oldenburger gekommen sein soll.

Die Polizei versah die Verfügungen mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Durch ein schnelles Vorgehen konnte Fananwalt Patrique Robert Noetzel das Verwaltungsgericht Oldenburg davon überzeugen, warum die aufschiebende Wirkung der Klagen wieder herzustellen war und warum die Verbote rechtswidrig waren. Per Eilbeschluss des Gerichts und Aufhebung der Verbote seitens der Polizei kam dann die Erlösung: Die neun von Fananwalt Noetzel vertretenen Fans durften anreisen und das Spiel besuchen. Ein Support, der sich bei dem Spielausgang 0:2 für Lübeck gelohnt hat.

Gerade bei Aufenthalts- und Betretungsverboten sind detaillierte Kenntnisse der Rechtsprechung und eine detaillierte Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels von entscheidender Bedeutung. Umso mehr gilt es, hier einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

3. Der Polizeieinsatz im Gästefanblock

Eigentlich sollte es ein schöner Tag mit Freunden werden, die aus Hannover anreisten und mit ihrem Hamburger Freund das Spiel FC St. Pauli gegen Hannover 96 im Millerntorstadion besuchten. Doch aus bisher ungeklärten und nicht nachvollziehbaren Gründen verschaffte sich eine Gruppe von Polizeibeamten der Beweissicherungs- und Feststellungseinheit (BFE) gewaltsam Zugang zum ohnehin schon überfüllten Gästefanblock. Es wurde Reizgas versprüht, Schlagstöcke wurden eingesetzt, Bierbecher und Fahnenstäbe flogen. Keiner der anwendenden Fans wusste, warum die Polizei mit einem Mal auftauchte und derart gewaltsam auftrat; es erschien schlicht willkürlich, was dort geschah.

So sah es auch unser Mandant, der zunächst gänzlich unbeteiligt mit ansehen musste, wie seine ebenfalls unbeteiligten Freunde Reizgassprühstöße abbekamen. Einen Ausweg gab es aufgrund der baulichen Bedingungen nicht. Und so wusste er keine andere Lösung, als sich der Masse anzuschließen und mit seinem Gürtel als Armverlängerung zu versuchen, die Polizei wieder aus dem Block herauszutreiben, damit das Schlagen und Sprühen von Reizgas endlich aufhörte. Verletzen wollte er dabei niemanden und bekam dann selbst Reizgas ab.

Rund 2 ½ Jahre später fand er sich als Angeklagter wieder mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB), besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs (§ 125a StGB) und versuchter gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB). Es stand damit abstrakt eine Mindestfreiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten im Raum.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg konnte Strafverteidiger Patrique Noetzel herausarbeiten, dass es den vermeintlichen Anlass für die Polizei, in den Block zu gehen – eine am Boden liegende Person nach einer handfesten Auseinandersetzung – offenbar niemals gab und selbst die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten den Einsatz mehr als kritisch sahen. Nach Sichtung der Videos des Vorfalls war klar, wie sich die Situation tatsächlich darstellte.

Das Interessante an der Entscheidung: Das Gericht ist der Verteidigung dahingehend gefolgt, dass der Mandant zum Zeitpunkt des Vorfalls einem – wenngleich nach Auffassung des Gerichts vermeidbaren – Irrtum im Hinblick auf die für ihn anlasslosen willkürlichen Handlungen der Polizei unterlag. Die Regelwirkung der besonders schweren Fälle nach §§ 114 Abs. 2, 113 Abs. 2 S. 1 und 125a Nr. 2 Alt. 2 StGB wegen Einsatzes des Gürtels sah das Gericht aufgrund des weiten Überwiegens strafmildernder Umstände als nicht gegeben an. Nach alledem kam es – statt der hier zumindest abstrakt drohenden Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe – zu einer Geldstrafe von nur 50 Tagessätzen.

Der Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, sich bis ins kleinste Detail mit der Konstellation des jeweiligen Sachverhalts zu befassen und polizeiliches Handeln stets kritisch zu hinterfragen. Eine sehr versierte Hamburger Richterin am Landgericht sagte einmal: Es gibt keine Vermutung dafür, dass die Polizei immer alles richtig macht und sich stets rechtmäßig verhält.

Strafverteidiger Patrique Noetzel

Weil 100 Prozent
nicht genug sind,
wenn es um die Freiheit geht.

Patrique Robert Noetzel
Rechtsanwalt

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