Patrique Robert Noetzel
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Betäubungsmittelrecht

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Erwerb von kleinen Mengen Cannabis nun wirklich ganz „legal“?

Ausgangslage Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (kurz KCanG) hat mit Wirkung zum 1. April 2024 die von vielen Konsumenten erhoffte (Teil-)Legalisierung herbeigeführt. Cannabispflanzen, -harz, -blüten und sonstige Bestandteile unterfallen seitdem nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und somit auch nicht dem Betäubungsmittelstrafrecht. Diejenigen, die selbst anbauen wollen, erhalten damit die legale Möglichkeit für die Aufzucht ...
Cannabis-Blüte