Patrique Robert Noetzel
Rechtsanwalt

Blog- Kategorie:

Polizeirecht

HomePolizeirecht

Die Top Erfolge von Rechtsanwalt | Strafverteidiger Noetzel im Mai 2025

1. Die IBAN, ein Verkauf und ein Pkw auf Abwegen Ein Auto wird angemietet, außerhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, beim Vermieter abgestellt und die Autoschlüssel vor Ort belassen. Doch der Pkw soll seinen Weg nicht zurück zum Vermieter finden. Der mahnt unseren Mandanten an, er möge endlich den Pkw zurückbringen. Doch der ist gar nicht mehr ...
Polizist beobachtet in einem Fußballstadion den Fanblock

Zwangsweises Handy entsperren durch die Polizei – Fingerauflegen zulässig

Ausgangslage Mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets aber auch einige Notebooks sind nicht mehr bloß mit Zahlen-Codes (PIN) oder Passwörtern geschützt, sondern können ergänzend durch „Touch-ID“ (mittels Fingerabdrucks) oder „Face-ID“ (mittels Gesichtserkennung) entsperrt werden. Nahezu jeder Smartphone-Besitzer nutzt diese Technologie, um einfach und zügig auf seine Daten zugreifen zu können. Was dem Nutzer den Alltag damit ...
Polizist fordert Mann auf, sein Handy zu entsperren.

Die Top Erfolge von Rechtsanwalt | Strafverteidiger Noetzel im März 2025

1. Keine Geduld mehr – Die überzogene Polizeimaßnahme Nach einem auswärtigen Fußballspiel kam es zu einer umfassenden erkennungsdienstlichen Polizeimaßnahme gegen Hunderte auf der Rückreise befindlichen Fans. Zuvor sei es angeblich zu erheblichen Straftaten gekommen, die die Maßnahme veranlasst hätten. So mussten die Betroffenen über Stunden im überfüllten Zug ausharren und wurden in Kleingruppen einer Bearbeitungsstraße ...
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Patrique Robert Noetzel

Darf ich Polizeieinsätze filmen?

Um sich als Betroffener effektiv gegen Fälle illegitimer Polizeigewalt wehren zu können, ist es naheliegend, Polizeieinsätze (z.B. bei Fußballveranstaltungen) mit dem eigenen Smartphone zu filmen. So können sich Fans einerseits gegen erhobene Widerstandsvorwürfe (§§ 113, 114 StGB) verteidigen sowie andererseits die Verletzung des eigenen Körpers strafrechtlich (§ 340 StGB) und zivilrechtlich (Stichwort: Schadensersatzansprüche) beweisen.
Strafverteidiger und Anwalt für Polizeirecht Patrique Noetzel vor der Davidwache in Hamburg